Islam verstehen

Kapitel 11Die dritte Säule

Zakat – die Pflichtabgabe

Zakat ist die jährliche Pflichtabgabe auf Vermögen, die Muslime an Bedürftige weitergeben. Sie ist kein Almosen aus Laune, sondern eine Säule des Islam – ein Recht der Armen am Besitz der Wohlhabenden. Hier erklären wir dir in Ruhe, wer Zakat zahlt, wie viel, wie du sie berechnest und wem sie zusteht.

18 Min. Lesezeit

2,5 %
auf Ersparnisse, Gold, Silber und Handelswaren
8
Gruppen von Empfängern (Koran 9:60)
1 Jahr
Mondjahr (Hawl), in dem der Nisab besessen wird
3.
der fünf Säulen des Islam

Reinigung und Wachstum

Das arabische Wort Zakat trägt zwei Bedeutungen in sich: Reinigung und Wachstum. Beides beschreibt sehr schön, was die Zakat bewirkt. Sie reinigt den Besitz – von dem Anteil, der eigentlich anderen zusteht – und sie reinigt das Herz von Geiz und übermäßiger Anhänglichkeit an das Geld. Und sie lässt wachsen: den Segen im Vermögen, die Verbundenheit in der Gemeinschaft und den Lohn bei Allah.

Allah sagt zu Seinem Propheten ﷺ: „Nimm von ihrem Besitz eine Abgabe, durch die du sie reinigst und läuterst, und bete für sie; dein Gebet ist ihnen eine Beruhigung“ Koran 9:103. Und der Prophet ﷺ hat gesagt: „Die Sadaqa mindert das Vermögen nicht“ (überliefert bei Muslim). Wer gibt, verliert also nicht – auch wenn die Rechnung auf dem Papier anders aussieht.

Der Koran beschreibt die Gläubigen als Menschen, „in deren Besitz ein bestimmtes Recht ist für den Bittenden und den, der leer ausgeht“ Koran 70:24–25. Das Wort Recht ist wichtig: Was der Bedürftige erhält, ist kein Gnadenbrot, sondern sein Anteil.

Eine Säule des Islam

Die Zakat ist die dritte der fünf Säulen des Islam, nach dem Glaubensbekenntnis und dem Gebet (al-Bukhari und Muslim). Im Koran wird sie immer wieder in einem Atemzug mit dem Gebet genannt: „Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat und verneigt euch mit den Sich-Verneigenden“ Koran 2:43. Das Gebet verbindet den Menschen mit Allah, die Zakat verbindet ihn mit den Menschen. Beide gehören zusammen.

Als der Prophet ﷺ seinen Gefährten Mu'adh ibn Dschabal in den Jemen schickte, trug er ihm auf, den Menschen zu sagen, dass Allah ihnen eine Abgabe auferlegt hat, „die von ihren Reichen genommen und ihren Armen zurückgegeben wird“ (al-Bukhari und Muslim). In diesem einen Satz liegt das ganze System: Die Zakat bleibt in der Gemeinschaft und fließt von denen, die haben, zu denen, die brauchen.

Wie ernst der Koran das Thema nimmt, zeigt die Warnung an jene, die Gold und Silber horten und nicht auf Allahs Weg ausgeben Koran 9:34–35. Nach einer Aussage, die auf Ibn Umar zurückgeht, ist Vermögen, dessen Zakat entrichtet wurde, kein solcher gehorteter Schatz.

Wichtig ist dabei die Haltung: Die Zakat ist kein Gnadenakt von oben herab. Sie ist ein Recht der Bedürftigen, das Allah selbst festgelegt hat. Wer sie gibt, erfüllt eine Pflicht – und tut es am besten still, freundlich und ohne den Empfänger zu beschämen.

Wer muss Zakat zahlen?

Zakat ist Pflicht für jeden Muslim, der folgende Bedingungen erfüllt:

  • Er ist Muslim und besitzt das Vermögen als sein volles Eigentum, über das er frei verfügen kann.
  • Sein zakatpflichtiges Vermögen erreicht den Nisab, also die Mindestgrenze.
  • Dieses Vermögen bleibt ein ganzes Mondjahr lang (arabisch Hawl) mindestens auf Höhe des Nisab.
  • Es handelt sich um Vermögen, das wachsen kann oder als Rücklage dient – Geld, Gold, Silber, Handelswaren, Vieh, Ernte –, nicht um Dinge des täglichen Gebrauchs.

Das Mondjahr ist etwa elf Tage kürzer als das Sonnenjahr. Viele Muslime wählen deshalb einen festen Stichtag im islamischen Kalender – manche zum Beispiel einen Tag im Ramadan, weil gute Taten in diesem Monat besonders gesegnet sind.

Ob auch das Vermögen von Kindern zakatpflichtig ist, beurteilen die Rechtsschulen unterschiedlich: Die malikitische, die schafiitische und die hanbalitische Schule bejahen es, und der Vormund entrichtet die Zakat aus dem Vermögen des Kindes. Die hanafitische Schule verneint es, außer bei der Ernte und der Zakat al-Fitr. Hier lohnt sich eine Rückfrage bei einem Gelehrten.

Wenn das Vermögen im Laufe des Jahres schwankt

Nach hanafitischer Lehre kommt es darauf an, dass der Nisab am Anfang und am Ende des Jahres vorhanden ist; Schwankungen dazwischen ändern nichts, und Geld, das während des Jahres hinzukommt, wird am Stichtag einfach mitgezählt. Nach der schafiitischen und der hanbalitischen Schule muss der Nisab das ganze Jahr über bestehen, und neu hinzugekommenes Geld hat streng genommen sein eigenes Jahr. In der Praxis machen es sich viele einfach: Sie zählen am Stichtag alles zusammen, was sie besitzen, und zahlen darauf. Damit gibt man im Zweifel eher etwas mehr als zu wenig.

Der Nisab – die Mindestgrenze

Der Nisab geht auf die Zeit des Propheten ﷺ zurück. Er sagte: „Auf weniger als fünf Uqiya ist keine Sadaqa fällig“ (al-Bukhari und Muslim) – fünf Uqiya Silber entsprechen zweihundert Dirham. Für Gold wird der Nisab mit zwanzig Dinar angegeben, so in einer Überlieferung von Ali bei Abu Dawud. Rechnet man das Gewicht eines Dinars (Mithqal) mit etwa 4,25 Gramm und das eines Dirhams mit etwa 2,975 Gramm um, ergibt sich, was heute meist gelehrt wird:

  • 85 Gramm Gold (20 × 4,25 g) oder
  • 595 Gramm Silber (200 × 2,975 g).

Diese Werte sind ein verbreiteter Bezugspunkt, aber keine Zahl, auf die sich alle geeinigt haben. Weil die alten Gewichte unterschiedlich umgerechnet werden, arbeiten manche Gelehrte und Einrichtungen, besonders in Südasien, mit etwas anderen Werten, etwa 87,48 Gramm Gold und 612,36 Gramm Silber.

Bei Gold und Silber selbst ist die Sache eindeutig. Für Bargeld und Bankguthaben aber stellt sich die Frage, welchen der beiden Werte man zugrunde legt. Hier gehen die Meinungen der Gelehrten auseinander: Manche empfehlen den Silberwert, weil er niedriger liegt und damit mehr Menschen zur Zakat verpflichtet – das ist zugunsten der Armen. Andere orientieren sich am Goldwert, weil er der heutigen Kaufkraft näher kommt. Beide Ansichten haben ihre Begründung. Folge der Meinung, der du vertraust, und bleib dabei konsequent.

Der Tagespreis entscheidet

In Geld ausgedrückt ist der Nisab keine feste Summe. Er hängt vom Gold- oder Silberpreis an deinem Stichtag ab und ändert sich mit ihm. Zur Zeit des Propheten ﷺ hatten zwanzig Dinar und zweihundert Dirham ungefähr denselben Wert. Heute ist Gold im Verhältnis zu Silber viel teurer geworden; deshalb liegt der Nisab nach dem Goldwert um ein Vielfaches höher als nach dem Silberwert. Die Wahl zwischen beiden ist darum keine Kleinigkeit.

Zakat-Einrichtungen gehen damit verschieden um: Manche rechnen mit dem Gold-, manche mit dem Silberwert, und viele veröffentlichen den aktuellen Nisab regelmäßig. Wenn du deine Zakat über eine Einrichtung zahlst, frag nach, welchen Maßstab sie verwendet. Selbst ausrechnen kannst du ihn so: Grammzahl mal Tagespreis pro Gramm an deinem Stichtag.

Wie viel? 2,5 Prozent

Für die häufigsten Vermögensarten beträgt die Zakat 2,5 Prozent – also ein Vierzigstel:

  • Ersparnisse: Bargeld, Bankguthaben, Festgeld und ähnliche Rücklagen.
  • Gold und Silber: Barren, Münzen und Wertanlagen. Beim persönlich getragenen Schmuck gibt es unterschiedliche Ansichten: Die hanafitische Schule sieht auch ihn als zakatpflichtig an, die Mehrheit der anderen Schulen nicht, solange er im üblichen Rahmen getragen wird.
  • Handelswaren: Waren, die du zum Weiterverkauf besitzt, bewertet zum Marktwert am Stichtag.

Wer seine Zakat nicht nach dem Mondjahr, sondern nach dem Sonnenjahr berechnet – etwa passend zum Geschäftsjahr –, gleicht die rund elf zusätzlichen Tage aus. Heutige Fachgremien, etwa der Schari'a-Standard der AAOIFI für islamische Finanzinstitute, nennen dafür einen Satz von etwa 2,577 Prozent.

Nicht zakatpflichtig sind dagegen Dinge des persönlichen Gebrauchs: dein Wohnhaus, dein Auto, deine Möbel, deine Kleidung, das Werkzeug, mit dem du arbeitest.

Heutige Vermögensarten

Viele Formen des heutigen Vermögens kannte die klassische Rechtslehre noch nicht. Heutige Gelehrte und Fachgremien haben dazu Leitlinien entwickelt, die sich im Detail unterscheiden. Häufig wird gelehrt:

  • Aktien und Fonds, die du zum Handeln hältst, zählen mit ihrem Marktwert am Stichtag. Bei langfristigen Anlagen berechnen viele die Zakat nur auf den zakatpflichtigen Anteil des Unternehmensvermögens, etwa Bargeld, Forderungen und Warenbestand.
  • Vermietete Immobilien sind selbst nicht zakatpflichtig; die ersparten Mieteinnahmen gehören aber zu deinem Vermögen.
  • Immobilien, die du zum Weiterverkauf gekauft hast, gelten als Handelsware und zählen mit ihrem Marktwert.
  • Forderungen: Geld, das dir jemand schuldet und sicher zurückzahlen wird, zählt nach vielen Gelehrten mit. Bei unsicheren Forderungen zahlst du nach verbreiteter Ansicht erst, wenn du das Geld erhältst; ob dann auch für vergangene Jahre, ist umstritten.
  • Rentenansprüche und Abfindungen, auf die du noch keinen Zugriff hast, beurteilen die Gelehrten unterschiedlich.

Weitere Arten der Zakat

Ernte

Allah sagt: „… und gebt am Tag der Ernte, was davon zu entrichten ist“ Koran 6:141, und: „Gebt von den guten Dingen, die ihr erworben habt, und von dem, was Wir euch aus der Erde hervorgebracht haben“ Koran 2:267. Für die Ernte gilt: 10 Prozent, wenn das Land vom Regen oder von Quellen bewässert wird, und 5 Prozent, wenn es mit Mühe und Kosten künstlich bewässert wird – so wird es bei al-Bukhari überliefert. Fällig wird die Zakat ab einer Mindestmenge von fünf Wasq (al-Bukhari und Muslim), einem alten Hohlmaß, das heute auf mehrere hundert Kilogramm umgerechnet wird; die Umrechnungen unterscheiden sich. Bei der Ernte gibt es kein Hawl; die Zakat wird zur Erntezeit fällig. Welche Feldfrüchte genau zakatpflichtig sind, bestimmen die Rechtsschulen unterschiedlich weit – von wenigen Grundnahrungsmitteln bis zu fast allem, was der Boden hervorbringt.

Vieh

Für Kamele, Rinder sowie Schafe und Ziegen, die den größten Teil des Jahres frei weiden, gibt es eigene Mindestgrenzen: bei Kamelen ab fünf Tieren, bei Rindern ab dreißig, bei Schafen und Ziegen ab vierzig. Für vierzig bis hundertzwanzig Schafe ist zum Beispiel ein Schaf zu geben – so steht es im Schreiben über die Zakat, das Abu Bakr nach der Vorgabe des Propheten ﷺ verfasste (al-Bukhari). Die weiteren Stufen beschreiben die Bücher der Rechtsschulen ausführlich. Ob auch Tiere, die gefüttert werden oder arbeiten, zakatpflichtig sind, ist umstritten; die Mehrheit verneint es.

Handelswaren und Geschäfte

Waren, die du mit der Absicht des Weiterverkaufs besitzt, sind nach den vier sunnitischen Rechtsschulen zakatpflichtig; in der Dscha'fari-Rechtsschule gilt die Zakat auf sie als empfohlen. Wer ein Geschäft betreibt, zählt am Stichtag zusammen: Warenbestand zum Marktwert, Bargeld und Bankguthaben, sichere Forderungen – und zieht kurzfristige Geschäftsschulden ab. Ladeneinrichtung, Maschinen, Fahrzeuge und Geschäftsräume, mit denen gearbeitet wird, zählen nicht dazu.

Schätze aus dem Boden

Für Schätze aus vorislamischer Zeit, die im Boden vergraben waren (Rikaz), sagte der Prophet ﷺ: „Und auf Rikaz ist ein Fünftel“ (al-Bukhari und Muslim). Für Bodenschätze wie Erze haben die Rechtsschulen eigene Regeln.

Schritt für Schritt berechnen

Die Berechnung ist einfacher, als viele denken. So gehst du vor:

  1. Stichtag festlegen – am besten ein fester Tag im islamischen Kalender.
  2. Vermögen zusammenzählen: Bargeld, Bankguthaben, Gold und Silber (zum Tageswert), Handelswaren (zum Marktwert) und Forderungen, deren Rückzahlung du sicher erwartest.
  3. Fällige Schulden abziehen: Viele Gelehrte erlauben es, Schulden abzuziehen, die jetzt fällig sind. Wie mit langfristigen Krediten umzugehen ist, wird unterschiedlich beurteilt.
  4. Mit dem Nisab vergleichen: Liegt das Ergebnis unter dem Nisab, ist keine Zakat fällig.
  5. 2,5 Prozent berechnen: Liegt es darüber und war das ganze Jahr über mindestens der Nisab vorhanden, gibst du 2,5 Prozent des gesamten Betrags.

Ein einfaches Beispiel

Nehmen wir runde Zahlen. Am Stichtag hast du:

  • 30.000 Dirham auf dem Konto,
  • 10.000 Dirham in bar,
  • Handelswaren im Wert von 10.000 Dirham,
  • und 2.000 Dirham an Schulden, die jetzt fällig sind.

Dein zakatpflichtiges Vermögen beträgt also 30.000 + 10.000 + 10.000 − 2.000 = 48.000 Dirham. Angenommen, dieser Betrag liegt über dem Nisab und dein Vermögen war das ganze Jahr über mindestens auf Nisab-Höhe. Dann beträgt deine Zakat 48.000 × 2,5 % = 1.200 Dirham. Ein praktischer Trick: Teile den Betrag durch 40 – das Ergebnis ist deine Zakat. Rechnest du nach dem Sonnenjahr, wären es 48.000 × 2,577 % ≈ 1.237 Dirham.

Ein Beispiel aus der Landwirtschaft

Ein Landwirt erntet 10.000 Kilogramm Datteln von Palmen, die mit Pumpen bewässert werden. Die Menge liegt deutlich über der Mindestmenge, und weil die Bewässerung Mühe und Kosten verursacht, beträgt die Zakat 5 Prozent: 500 Kilogramm Datteln. Würden die Palmen allein vom Regen oder von Quellen getränkt, wären es 10 Prozent, also 1.000 Kilogramm.

Wer erhält die Zakat?

Allah hat die Empfänger selbst genannt: „Die Zakat ist nur für die Armen, die Bedürftigen, die mit ihrer Verwaltung Beauftragten, diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, für den Freikauf von Sklaven, für die Verschuldeten, für den Weg Allahs und für den Reisenden – eine Verpflichtung von Allah“ Koran 9:60. Das sind acht Gruppen:

  1. Die Armen (al-fuqara), die kaum etwas besitzen.
  2. Die Bedürftigen (al-masakin), deren Einkommen nicht für das Nötigste reicht.
  3. Die Zakat-Verwalter, die sie einsammeln und verteilen.
  4. Diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, etwa neue Muslime, die Unterstützung brauchen.
  5. Der Freikauf von Menschen aus Unfreiheit und Gefangenschaft.
  6. Die Verschuldeten, die ihre Schulden nicht aus eigener Kraft begleichen können.
  7. Auf dem Weg Allahs – eine Kategorie, deren genaue Reichweite die Gelehrten unterschiedlich bestimmen.
  8. Der Reisende, der unterwegs in Not geraten ist, auch wenn er zu Hause vermögend ist.

Nicht an die eigenen Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel und nicht an den Ehepartner, für deren Unterhalt man ohnehin sorgt – diese Unterstützung ist ohnehin deine Pflicht. Geschwister, Onkel, Tanten und andere Verwandte in Not dürfen dagegen Zakat erhalten, und viele Gelehrte sehen darin sogar doppelten Lohn: für die Gabe und für die Pflege der Verwandtschaft.

Gut zu wissen

  • Eine oder mehrere Gruppen: Nach der Mehrheit der Gelehrten darfst du deine ganze Zakat einer einzigen Gruppe oder sogar einer einzigen bedürftigen Person geben. Die schafiitische Schule sieht es dagegen als geboten an, sie auf die vorhandenen Gruppen zu verteilen.
  • Die Absicht zählt: Die Zakat braucht deine Absicht (Niyya), sie als Zakat zu geben. Dem Empfänger musst du es nach verbreiteter Ansicht nicht sagen – das schont seine Würde.
  • Muslime und Nichtmuslime: Die Zakat auf Vermögen geht nach Ansicht der großen Mehrheit der Gelehrten an bedürftige Muslime; Sadaqa darf dagegen jeder Mensch in Not erhalten.
  • Die Familie des Propheten ﷺ: Nach sunnitischer wie schiitischer Lehre erhalten die Nachkommen des Propheten ﷺ aus dem Haus Haschim grundsätzlich keine Zakat (Muslim); die Einzelheiten regeln die Rechtsschulen unterschiedlich.
  • Die Stillen nicht vergessen: Der Koran erinnert an Bedürftige, die man für reich hält, „weil sie sich zurückhalten“ Koran 2:273. Oft sind es gerade die Menschen, die nie fragen.
  • Ins Ausland? Viele Gelehrte bevorzugen, die Zakat dort zu verteilen, wo man lebt. Die meisten erlauben es aber, sie in ein anderes Land zu geben, wenn dort bedürftige Verwandte leben oder die Not deutlich größer ist; die Rechtsschulen sind hier unterschiedlich streng.

Zakat al-Fitr am Ende des Ramadan

Neben der Zakat auf Vermögen gibt es die Zakat al-Fitr, die Abgabe zum Fastenbrechen. Ibn Umar berichtet, dass der Prophet ﷺ sie für jeden Muslim verpflichtend gemacht hat – Mann und Frau, Groß und Klein, Freier und Unfreier: ein Sa' (ein altes Hohlmaß, nach üblicher Umrechnung etwa 2,5 bis 3 Kilogramm) Datteln oder Gerste, und er befahl, sie vor dem Eid-Gebet zu entrichten (al-Bukhari und Muslim). Ibn Abbas beschreibt ihren Sinn: Sie reinigt den Fastenden von unbedachten Worten und ist Speise für die Armen (überliefert bei Abu Dawud).

Das Familienoberhaupt gibt sie für sich und alle, für die es sorgt. Heute wird meist ein Grundnahrungsmittel des jeweiligen Landes gegeben, etwa Reis. Ob man stattdessen den Gegenwert in Geld geben darf, ist eine bekannte Meinungsverschiedenheit: Die Mehrheit der Gelehrten bevorzugt Lebensmittel, die hanafitische Schule und viele heutige Gelehrte erlauben den Geldwert, weil er den Bedürftigen oft mehr nützt. In den Emiraten legen die zuständigen Stellen jedes Jahr einen Betrag fest, der als Orientierung dient.

Spätestens vor dem Eid-Gebet sollte sie bei den Bedürftigen angekommen sein. Die Gefährten gaben sie schon ein oder zwei Tage vor dem Fest (al-Bukhari); die hanafitische und die schafiitische Schule erlauben es, sie schon früher im Ramadan zu entrichten. Auch in der Dscha'fari-Rechtsschule ist die Zakat al-Fitr, dort oft Fitra genannt, Pflicht: ein Sa' eines Grundnahrungsmittels oder sein Gegenwert in Geld. Mehr über das Fest erfährst du im Kapitel Die wichtigen Tage des islamischen Jahres.

Sadaqa – das freiwillige Geben

Die Zakat ist das Pflichtmaß. Darüber hinaus öffnet der Islam die Tür zur Sadaqa, der freiwilligen Spende – zu jeder Zeit, in jeder Höhe, an jeden Menschen in Not, auch an Nichtmuslime. Der Prophet ﷺ hat gesagt: „Jede gute Tat ist Sadaqa“ (al-Bukhari und Muslim). Ein freundliches Wort, Hilfe beim Tragen, ein Stein, den du aus dem Weg räumst – all das zählt.

Der Koran beschreibt den Lohn der Spende in einem Bild: Wer sein Vermögen auf Allahs Weg ausgibt, gleicht einem Korn, das sieben Ähren wachsen lässt, in jeder Ähre hundert Körner, „und Allah vervielfacht, wem Er will“ Koran 2:261. Kurz darauf mahnt er: „Macht eure Spenden nicht durch Vorhaltungen und Kränkung zunichte“ Koran 2:264. Und: „Wenn ihr die Spenden offen zeigt, so ist das schön; wenn ihr sie aber verbergt und den Armen gebt, so ist es besser für euch“ Koran 2:271.

Niemand ist zu arm für die Sadaqa. Der Prophet ﷺ sagte: „Schützt euch vor dem Feuer, und sei es mit einer halben Dattel“ (al-Bukhari und Muslim). Und: „Die obere Hand ist besser als die untere Hand“ – die gebende ist besser als die nehmende (al-Bukhari und Muslim).

Eine besondere Form ist die Sadaqa Dschariya, die fortlaufende Spende. Der Prophet ﷺ sagte: „Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten außer dreien: eine fortlaufende Sadaqa, Wissen, von dem Nutzen gezogen wird, oder ein frommes Kind, das für ihn betet“ (Muslim 1631). Ein Brunnen, ein Schulbuch, ein Baum, eine Moschee, ein Koran, aus dem andere lesen – all das kann weiterwirken, lange nachdem wir gegangen sind.

Eine klassische Form der fortlaufenden Spende ist der Waqf, die Stiftung. Umar besaß Land in Khaibar und fragte den Propheten ﷺ, was er damit tun solle. Er riet ihm, den Grundbesitz festzuhalten und seinen Ertrag zu spenden (al-Bukhari und Muslim). Aus diesem Gedanken sind über Jahrhunderte Brunnen, Schulen, Krankenhäuser und Moscheen entstanden – und auch heute kann man sich mit kleinen Beträgen an Stiftungen beteiligen.

Khums in der Dscha'fari-Rechtsschule

In der schiitischen Dscha'fari-Rechtsschule gibt es neben der Zakat eine zweite finanzielle Pflicht: den Khums, das „Fünftel“. Er stützt sich auf den Vers: „Und wisst: Was immer ihr erbeutet, ein Fünftel davon gehört Allah und dem Gesandten und den Verwandten …“ Koran 8:41. Nach dscha'faritischer Lehre gilt diese Pflicht nicht nur für Kriegsbeute, sondern vor allem für den Überschuss des Jahreseinkommens: Was am Ende des eigenen Khums-Jahres von den Einkünften übrig bleibt, nachdem die Ausgaben für sich und die Familie bestritten sind, davon wird ein Fünftel abgegeben. Dazu kommen einige weitere Kategorien, etwa Bodenschätze und gefundene Schätze.

Der Khums wird in zwei Hälften geteilt: Der Anteil der Sadat geht an bedürftige Nachkommen des Propheten ﷺ, der Anteil des Imams wird in Abstimmung mit einem anerkannten Gelehrten (Mardscha') für religiöse und soziale Zwecke verwendet. Die Zakat ist in dieser Rechtsschule auf neun Dinge beschränkt: Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen, Gold- und Silbermünzen, Kamele, Rinder sowie Schafe und Ziegen.

Die sunnitischen Rechtsschulen verstehen den Vers enger und beziehen das Fünftel vor allem auf Kriegsbeute und vergrabene Schätze. Beide Lesarten beruhen auf sorgfältiger Auslegung. Wer der Dscha'fari-Rechtsschule folgt, richtet sich nach den Regeln seines Mardscha'. Mehr dazu im Kapitel Die Dscha'fari-Rechtsschule.

Zakat in den Emiraten

Bei uns in den Emiraten ist das Geben tief in der Kultur verwurzelt. Die Zakat ist hier eine persönliche religiöse Pflicht: Der Staat zieht sie nicht wie eine Steuer ein, bietet aber offizielle Wege an, sie zu entrichten. Wer seine Zakat nicht selbst verteilen möchte, kann sie über die offizielle staatliche Zakat-Stelle – über viele Jahre als Zakat-Fonds bekannt – und über staatlich zugelassene Wohltätigkeitsorganisationen entrichten. Sie prüfen die Bedürftigkeit der Empfänger und sorgen dafür, dass die Gaben dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Viele dieser Stellen bieten auch einen Zakat-Rechner, nennen den aktuellen Nisab und beantworten Fragen.

Ein paar Hinweise für das Leben hier:

  • Nur über zugelassene Stellen: Spendensammlungen sind in den Emiraten genehmigungspflichtig. Gib deine Zakat und Spenden deshalb an offizielle oder zugelassene Einrichtungen und nicht an unbekannte Sammler, auch nicht online.
  • Zakat in die Heimat: Viele Menschen in den Emiraten haben Familie in anderen Ländern. Wie oben beschrieben, erlauben viele Gelehrte, die Zakat an bedürftige Verwandte im Ausland zu geben. Nutze dafür sichere, offizielle Wege.
  • Unternehmen: Für Firmen stellen sich eigene Fragen der Zakat-Berechnung; hier helfen Fachleute für islamisches Finanzwesen.

Gib deine Zakat immer an vertrauenswürdige, zugelassene Stellen – so erfüllst du deine Pflicht mit gutem Gewissen.

Frag einen Gelehrten für deinen Fall

Die Grundregeln der Zakat sind klar, aber das Leben ist vielfältig. In folgenden Fällen lohnt sich die Frage an einen Gelehrten deiner Rechtsschule oder an eine offizielle Zakat-Stelle besonders:

  • Du besitzt Gold- oder Silberschmuck und bist unsicher, welcher Ansicht du folgst.
  • Du hast Aktien, Fonds, Rentenansprüche oder eine Abfindung, die noch nicht ausgezahlt ist.
  • Du führst ein Geschäft oder bist an einer Firma beteiligt.
  • Du hast Schulden, etwa eine Hypothek oder einen Autokredit, und fragst dich, wie viel du abziehen darfst.
  • Du hast die Zakat in vergangenen Jahren nicht gezahlt und möchtest das nachholen.
  • Du verwaltest Vermögen für ein Kind oder einen Angehörigen.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine persönliche Auskunft. Eine gute Frage an die richtige Person gehört selbst zur Sorgfalt, mit der man eine Pflicht erfüllt.

Ein Gedanke zum Schluss

Am Ende ist die Zakat eine Erinnerung daran, dass alles, was wir besitzen, ein anvertrautes Gut ist. Es gehört letztlich Allah, und Er hat in unserem Wohlstand einen Anteil für andere vorgesehen. Wer das verinnerlicht, gibt nicht mit schwerem Herzen, sondern mit Dankbarkeit. Wenn du mehr über die Verse lesen möchtest, in denen Allah zum Geben aufruft, findest du sie mit Übersetzung und Tafsir auf unserer Koran-Seite – etwa Sure at-Tauba und das Ende von Sure al-Baqara.

Häufige Fragen

Wie viel Zakat muss ich zahlen?

Auf Ersparnisse, Gold, Silber und Handelswaren beträgt die Zakat 2,5 Prozent des gesamten zakatpflichtigen Vermögens – vorausgesetzt, es erreicht den Nisab und war ein ganzes Mondjahr lang vorhanden. Wer nach dem Sonnenjahr rechnet, nimmt nach heutigen Fachgremien etwa 2,577 Prozent.

Was ist der Nisab?

Der Nisab ist die Mindestgrenze, ab der Zakat fällig wird. Er entspricht nach üblicher Lehre dem Wert von 85 Gramm Gold oder 595 Gramm Silber; manche Einrichtungen rechnen mit leicht abweichenden Werten. Der Betrag in Geld hängt vom Tagespreis ab, und welcher Wert für Bargeld gilt, beurteilen die Gelehrten unterschiedlich.

Muss ich auf mein Haus oder Auto Zakat zahlen?

Nein. Dinge des persönlichen Gebrauchs wie Wohnhaus, Auto, Möbel und Kleidung sind nicht zakatpflichtig. Anders ist es, wenn du sie als Handelsware zum Weiterverkauf besitzt.

Darf ich die Zakat meinen Eltern geben?

Nein, nicht an Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel oder den Ehepartner, denn für deren Unterhalt bist du ohnehin verantwortlich. Bedürftige Geschwister und andere Verwandte dürfen sie dagegen erhalten.

Darf ich meine Zakat in ein anderes Land schicken?

Viele Gelehrte bevorzugen, die Zakat dort zu verteilen, wo man lebt. Die meisten erlauben aber, sie bedürftigen Verwandten oder Menschen in deutlich größerer Not in einem anderen Land zu geben. Nutze dafür sichere, offizielle Wege.

Was ist der Unterschied zwischen Zakat und Sadaqa?

Zakat ist eine Pflicht mit festen Regeln für Höhe, Zeitpunkt und Empfänger. Sadaqa ist freiwillig, jederzeit möglich und in jeder Höhe – bis hin zu einem Lächeln oder einem guten Wort.

Quellen

  • Koran 2:43, 2:261, 2:264, 2:267, 2:271, 2:273, 6:141, 8:41, 9:34–35, 9:60, 9:103, 70:24–25
  • Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim – „Der Islam ist auf fünf erbaut“; Mu'adh im Jemen; kein Nisab unter fünf Uqiya und fünf Wasq; Zakat al-Fitr (Ibn Umar); „Jede gute Tat ist Sadaqa“; die halbe Dattel; die obere Hand; Umars Stiftung in Khaibar; ein Fünftel auf Rikaz
  • Sahih al-Bukhari – Zakat auf Ernten (ein Zehntel bzw. ein Zwanzigstel); das Zakat-Schreiben Abu Bakrs (Vieh); Zakat al-Fitr ein oder zwei Tage vor dem Fest
  • Sahih Muslim – „Die Sadaqa mindert das Vermögen nicht“; die Familie des Propheten ﷺ und die Zakat; Sahih Muslim 1631 – „Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten außer dreien …“
  • Sunan Abu Dawud – Nisab von zwanzig Dinar (Ali); Sinn der Zakat al-Fitr (Ibn Abbas)
  • Werke der vier sunnitischen Rechtsschulen zum Kapitel Zakat; Werke der Dscha'fari-Rechtsschule zu Zakat und Khums
  • AAOIFI – Schari'a-Standard zur Zakat

Diese Seiten geben einen Überblick. Für religiöse Fragen deines Alltags wende dich an einen qualifizierten Gelehrten deiner Rechtsschule.

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